Helmholtz-Humboldt-Sonntagsvorlesung "Von der Influenza zur Schweinegrippe: Infektionen werden zu Pandemien"
Helmholtz-Humboldt-Sonntagsvorlesung "Von der Influenza zur Schweinegrippe: Infektionen werden zu Pandemien"
| What | Öffentliche Veranstaltung |
|---|---|
| When | 10-01-31 11:00 to 13:00 |
| Where | Senatssaal, Hauptgebäude, Unter den Linden 6, 10117 Berlin |
| Contact Name | Angela Bittner, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. |
| Contact Email | angela.bittner@helmholtz.de |
| Contact Phone | 030 2063 2956 |
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Vier Kurzvorlesungen zu aktuellen Themen aus Energie und Gesundheit
Vorlesung: Prof. Dr. Klaus Schughart, Abteilungsleiter Infektionsgenetik, Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, Braunschweig
Der andere Blick: Eine Vorlesung über die Rechtsprobleme der Pandemiebekämpfung Rechtsprobleme der Pandemiebekämpfung Prof. Dr. Michael Kloepfer, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanz- und Wirtschaftsrecht, Humboldt-Universität
Die These: Die nächste Pandemie kommt bestimmt. Influenza-Viren stellen eine ständige Bedrohung dar, da das natürliche Reservoir sehr groß ist und immer wieder neue Varianten entstehen. Die derzeit vorhandenen Medikamente werden schnell wirkungslos. Impfungen aber bilden einen wirkungsvollen Schutz. Der Gefahr können wir nur wirkungsvoll begegnen, indem wir beobachten, forschen und neue Medikamente entwickeln. Neue Erkenntnisse aus der Forschung: Die Genetik des Wirts beeinflusst die Empfindlichkeit oder Resistenz gegenüber einer Virusinfektion. Eine Überreaktion des angeborenen Imunsystems kann bei einer Erstinfektion sehr schädlich sein.
Der andere Blick: Public-Health-Interventionen zum Zwecke der Pandemiebekämpfung bedingen stets einen Grundkonflikt zwischen individuellen Freiheitsrechten und bevölkerungsbezogener Nutzenmaximierung. Das durch diesen Konflikt erzeugte Spannungsfeld lässt sich einerseits durch die Grundrechte von Individuen und andererseits durch das Allgemeingut der Bevölkerungsgesundheit abstecken. So existiert zwar grundsätzlich eine Impffreiheit. Jedoch bleibt es dem Staat unbenommen, als ultima ratio durch Rechtsverordnung Schutzimpfungen für bedrohte Bevölkerungsteile anzuordnen, wenn eine Infektionskrankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Deutlich treten Rechtsprobleme aber auch ohne angeordnete Impfungen zu Tage, nämlich wenn es etwa um die rechtlich ungeklärte Frage geht, wer im Pandemiefall bei der Verknappung von antiviralen Medikamenten und Impfstoff vorrangig zu versorgen ist (sog. infektionsschutzrechtliche „Triage“).